Teilnahmebedingungen

Geltungsbereich

Diese Teilnahmebedingungen in der jeweils gültigen Fassung gelten für alle Veranstaltungen der Extremwanderserie „Abmarsch“. Die Teilnahmebedingungen werden fortlaufend überprüft und aktualisiert. Die jeweils gültige Fassung ist einzig und alleine auf der Website www.abmarsch.com abzurufen. Das Datum der letzten Aktualisierung wird am Ende der Teilnahmebedingungen angegeben, vorherige Fassungen verlieren ihre Gültigkeit.

 

Veranstalter und Teilnehmer

Veranstalter aller Abmarsch-Veranstaltungen ist das Einzelunternehmen Florian Drobnak Extremwanderevents und -shop, Rathausstraße 2, 65428 Rüsselsheim am Main – im folgenden „Veranstalter“ genannt. Alleiniger Vertragspartner aller Teilnehmer ist der Veranstalter. Teilnehmer sind natürliche Personen (m/w/d), die an Abmarsch Extremwanderveranstaltungen (real oder virtuell) teilnehmen.

 

Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Veranstalterwebsite www.abmarsch.com zeigt die verfügbaren Extremwanderveranstaltungen und fordert zur Anmeldung auf. Durch Bestätigung der Aufforderung mit Durchlaufen des gesamten Zahlungsvorgangs durch eine natürliche Person gibt diese eine verbindliche Anmeldung auf die ausgewählte Veranstaltung ab. Nach Bestätigung dieser Anmeldung durch E-Mail-Benachrichtigung nach eingegangener Teilnahmegebühr gilt der Vertrag als abgeschlossen.

 

Stornierung

Nach §312g BGB sind Anmeldungen zu Veranstaltungen vom Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen. Tritt ein Teilnehmer nicht zum Start bei einer gebuchten und stattfindenden Extremwanderung an, so besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.  Mitgebuchte T-Shirts sind ebenfalls nicht stornierbar. Diese können am Eventtag im Start/Zielbereich abgeholt werden. Gegen eine Übernahme der jeweils fälligen Versandkosten kann der Veranstalter dem Teilnehmer das T-Shirt postalisch zukommen lassen. Im Falle eines vollständigen und endgültigen Ausfalls einer Veranstaltung aus organisatorischen Gründen erhalten die Teilnehmer die entrichtete Teilnahmegebühr zurückerstattet. Im Falle einer Terminverlegung kann der Teilnehmer wählen, ob eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr vorgenommen werden oder ob das Ticket auf den Ersatztermin übertragen werden soll. Der Teilnehmer hat den Veranstalter hiervon innerhalb von 14 Tagen nach dem eigentlichen Eventdatum per E-Mail in Kenntnis zu setzen. Der Veranstalter selbst fragt diese Option ebenfalls unmittelbar zum Eventdatum beim Teilnehmer ab.

 

Veranstaltungsabsage

Besteht eine Verpflichtung des Veranstalters, aufgrund von höherer Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder aufgrund behördlicher Anordnungen, die Veranstaltung zu ändern oder gänzlich abzusagen, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Dies gilt sowohl im Vorfeld einer Marschveranstaltung als auch für einen vorzeitigen Abbruch bei einer gestarteten Marschveranstaltung aus genannten Gründen.

 

Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen

Die Aufforderung des Veranstalters an einem Abmarsch teilzunehmen richtet sich ausschließlich an natürliche Personen,

  • die zum Start der Veranstaltung das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • die sich selbst in der körperlichen und mentalen Lage sehen, eine Langdistanzwanderung mit der ausgewählten Distanz leisten zu können
  • die frei von beeinträchtigenden, bzw. riskanten Vorerkrankungen sind
  • und die sich zusätzlich bei Unsicherheit der eigenen gesundheitlichen Voraussetzungen an einen Facharzt zur Prüfung und Bestätigung wenden.

Der Veranstalter weist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass jeder Teilnehmer eigenverantwortlich jederzeit den Marsch vorzeitig abbrechen kann und empfiehlt ein Wandern in Gruppen mit mindestens zwei Personen zur gegenseitigen Unterstützung in allen Belangen. Eine ausreichende Vorbereitung in Form von Trainingsmärschen im Vorfeld steigert die Wahrscheinlichkeit, eine Extremwanderung erfolgreich abzuschließen. Untrainierten Personen rät der Veranstalter von einer Teilnahme ab.

Mit Vertragsabschluss bestätigt der Teilnehmer die allgemeinen Teilnahmevoraussetzungen.

Risiken, Sicherheitshinweise und Haftungsausschlüsse

Die Teilnehmer sind sich grundsätzlich bewusst, dass Extremwanderungen mit erheblichen körperlichen und psychischen Belastungen verbunden sein können. Die Belastungen werden unter anderem beeinflusst vom persönlichen Gesundheits- und Trainingszustand, den Wegbeschaffenheiten der Wanderstrecke, der Länge der Wanderstrecke und den Witterungsbedingungen.

  • Die Wanderstrecke führt aufgrund der Länge einer Extremwanderung über verschiedenste Untergründe, von asphaltiert bis naturbelassen. Der Veranstalter prüft den Zustand der Wanderstrecke bei der dem Event vorangehenden Streckenbeschilderung, jedoch können einzelne Gefahrenstellen entlang der Strecke in keinem Fall komplett ausgeschlossen werden. Für die Trittsicherheit ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle akute Schäden oder Folgen durch / von Stürzen oder Umknicken.
  • Die Wanderstrecke kann auch durch Waldgebiete führen. Wanderer müssen vor allem in Kombination mit Wind, Sturm oder Regen jederzeit mit herabfallenden Ästen rechnen und haben sich in diesen Situationen eigenverantwortlich in Sicherheit zu bringen. Ein Verlassen der offiziellen Strecke aus Sicherheitsgründen ist immer erlaubt und führt nicht zu einem Ausschluss der Veranstaltung. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Leichtsinnigkeit der Teilnehmer oder die Nichtbeachtung der Weisungen des Veranstalters verursacht werden.
    Der Veranstalter bittet alle Teilnehmer zum eigenen Schutz auf das Verspeisen von Beeren, Früchten oder Pilzen zu verzichten und darauf zu achten, die Wege nicht zu verlassen. Ein regelmäßiges Absuchen nach Zecken oder anderen gesundheitsschädlichen Waldbewohnern wird dringend empfohlen. Eine Haftung für allergische Reaktionen, Vergiftungen oder Verletzungen unter anderem durch Zeckenbisse und deren Folgeerkrankungen wird ausgeschlossen.
  • Entsprechend den Temperaturen beim Marsch kann es sowohl zur Unterkühlung, als auch zur Überhitzung kommen. Die Teilnehmer haben sich eigenverantwortlich in den letzten zwei Tagen vor dem Marsch immer wieder über die Wettervoraussagen zu informieren und ihre Marschkleidung entsprechend auszuwählen.
  • Bei Gewitter gelten die allgemeinen Schutzregeln für das Verhalten im Freien. Der Teilnehmer hat Umgehend Schutz zu suchen, bei keinerlei Schutzmöglichkeit hat der Teilnehmer darauf zu achten, nicht der höchste Punkt zu sein und möglichst eine Senke im Gelände aufzusuchen. Metallische Gegenstände müssen in ausreichender Entfernung abgelegt werden. Auf keinen Fall einen Schirm verwenden und stattdessen in die Hocke gehen und die Beine mit den Armen umklammern.
  • Bei Extremwanderungen durch die Nacht hat der Teilnehmer für ausreichend eigene Beleuchtung zu sorgen, um die Strecke so auszuleuchten, dass Gefahrenstellen gut zu erkennen sind. Helle Stirn- oder Taschenlampen mit ausreichend Akkuleistung oder Ersatzakkus sind hierfür mitzuführen. Für Schäden infolge zu schwacher oder gar nicht vorhandener Beleuchtung kann der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden.
  • Der Veranstalter stellt geeignete Versorgungsstationen entlang der Strecke, die Teilnehmer sind jedoch selbst dafür verantwortlich, sich ausreichend mit Flüssigkeit und Nahrung zu versorgen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Extremwanderungen unter anderem übermäßig viel Flüssigkeit, Mineralien und Kalorien verbraucht werden. Ein ständiges Ausgleichen dieses Verbrauchs liegt in der Verantwortung eines jeden Teilnehmers. Für etwaige Gesundheitsschäden durch Dehydration oder andere Mangelerscheinungen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

 

Abmarsch@home

Neben den realen Märschen können Teilnehmer auch virtuelle Märsche buchen. Diese Märsche werden vom Veranstalter als Abmarsch@home angeboten und können von den Teilnehmern in den Distanzen 15,30,50,75 oder 100 km gebucht werden. Die Teilnehmer absolvieren die Distanzen auf selbst gewählten Strecken. Auch hier finden sämtliche übertragbare Vorgaben dieser Teilnahmebedingungen Anwendung, vor allem die allgemeinen Teilnahmevoraussetzungen.

 

Verpflichtende Mindestausrüstung

Sollten behördliche Auflagen eine bestimmte Ausrüstungsform verlangen (z.B. Warnwesten), wird dies vor dem Marsch allen Teilnehmern durch den Veranstalter kommuniziert. Diese Hinweise ergänzen sodann die verpflichtende Mindestausrüstung. Zwingend erforderlich ist ein Kommunikationsmedium, inklusive ausreichender Ladekapazität oder eine Möglichkeit zum Nachladen, um Notrufe absetzen zu können, sowie bei Nachtetappen geeignete Leuchtmittel. Weiter empfiehlt der Veranstalter wettergerechte (Ersatz-)Kleidung, Sonnen- und Regenschutz, sowie ausreichend Flüssigkeit und ein erste-Hilfe Set.

 

Änderung der Strecke

Eine Änderung der Strecke ist durch den Veranstalter jederzeit möglich. Gründe hierfür können behördliche Auflagen, Wetterumstände, Baustellen oder bessere Planungsmöglichkeiten sein. Änderungen werden den Teilnehmern per E-Mail mitgeteilt. Eine Streckenänderung stellt keinen Stornierungs- oder Rückerstattungsgrund dar.

 

Befolgung der Straßenverkehrsordnung

Alle Teilnehmer halten sich auch innerhalb der Veranstaltung zu jeder Zeit an die Regelungen der Straßenverkehrsordnung. Die Teilnehmer agieren als eigenständige und für sich selbst verantwortliche Verkehrsteilnehmer. Das Tragen einer Warnweste kann bei Veranstaltungen, die in die Dämmerung, Nacht hinein oder hindurch führen, verpflichtend sein. Der Veranstalter richtet sich in diesen Fällen an eventuelle Vorgaben der zu genehmigenden Behörden und kommuniziert dies klar im Vorfeld marschkonkret. Das freiwillige Tragen einer Warnweste bei Dunkelheit, bzw. das Tragen auffallender Reflektoren wird empfohlen.

 

Haftungsausschluss

Der Veranstalter haftet nicht für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Ferner ist es allein Sache des Teilnehmers, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Für Verletzungen, die durch andere Teilnehmer oder außenstehende Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht. Der Veranstalter übernimmt ferner keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände der Teilnehmer oder der Veranstaltung beiwohnenden Dritten Personen.

 

Angebote von Partnern der Veranstaltung (kommerzielle Dritte)

Es kann vorkommen, dass Zusatzleistungen von kommerziellen Dritten während einer Veranstaltung angeboten werden. Ein Beispiel hierfür ist ein zusätzliches, optionales Verpflegungsangebot. Der Veranstalter fungiert als Vermittler zwischen Kunde und Partner und schließt jegliche Haftung aus.

 

Anweisungen des Veranstalters

Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen, wie zum Beispiel freiwillige Helfer bei Versorgungsstationen, ist Folge zu leisten. Eine Nichtbefolgung kann zum Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung führen. In diesem Falle ist eine Rückerstattung, auch nur teilweise, der Teilnahmegebühr ausgeschlossen.

 

Ausschluss von der Veranstaltung

Teilnehmer können durch nicht verantwortungsvolles Verhalten vom Veranstalter von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. In diesem Falle ist eine

Rückerstattung, auch nur teilweise, der Teilnahmegebühr ausgeschlossen. Zwingende Gründe können unter anderem Umweltverschmutzung, eigene Gefährdung oder die Gefährdung anderer sein. Ebenfalls ist bei Abmarsch kein Platz für rassistische oder sexuelle Beleidigungen.

 

Foto- und Filmaufnahmen

Der Veranstalter hat ein berechtigtes Interesse, das von ihm organisierte Event bildlich und filmisch zu dokumentieren und gegenüber einer größeren Öffentlichkeit hierüber positiv zu berichten (Art. 6 Abs 1 lit. DSGVO). Aus diesem Grund werden Bild- und Videoaufnahmen (inkl. Audio) angefertigt. Ein Teilnehmer, der nicht fotografiert oder gefilmt werden möchte, gibt dies direkt der die Aufnahmen tätigenden Person (z.B. Fotograf) zu verstehen.

Sollte der Verwendungszweck entfallen, werden die angefertigten Bild- und Videoaufnahmen gelöscht. Die Regelungen zum Datenschutz in der jeweils gültigen Fassung finden Anwendung.

 

Streitbeilegung

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter folgendem Link verfügbar:

http://ec.europa.eu/consumers/odr.

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Veranstalter weder bereit noch verpflichtet.

 

Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung zu treffen, die dem mit der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung erstrebten Ziel und Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt. Überschriften haben rein erläuternde Funktion und sind unverbindlich.

 

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist Rüsselsheim am Main.

Rüsselsheim am Main, Februar 2025